Was Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln in punkto Hygiene wissen müssen, erfahren Sie in dieser Schulung.
Inhalt
Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
Lebensmittelrecht
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
Havarieplan, Krisenmanagement
Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
Reinigung und Desinfektion
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind:
die Einhaltung der Vorschriften nach Art. 3 der VO (EG) 852/2004
der für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln erforderliche Nachweis entsprechender Fachkenntnisse durch eine Schulung nach § 4 und Anlage 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in Verbindung mit Anhang II, Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung EG 852/2004
Bitte beachten Sie:
Der Nachweis der Fachkenntnisse des Unternehmers und aller Mitarbeiter muss zu Beginn der beruflichen Tätigkeit vorliegen und ist auf Verlangen der staatlichen Behörde vorzulegen.