Um sächsische Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus zu stärken, gewährt der Freistaat Sachsen Investitionsförderungen auf Grundlage des GAP-Strategieplans.
Frist zur Einreichung von Förderanträgen ist der 15.08.2025!
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Um sächsische Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus zu stärken, gewährt der Freistaat Sachsen Investitionsförderungen auf Grundlage des GAP-Strategieplans.
Frist zur Einreichung von Förderanträgen ist der 15.08.2025!