Das IGP fördert marktnahe, nichttechnische Innovationen von KMU, Start-ups, Selbstständigen und gemeinnützigen Unternehmen – etwa neue Geschäftsmodelle, Services, Organisations- oder Plattformlösungen. Technische Entwicklungen können genutzt werden, stehen aber nicht im Fokus. Für die Landwirtschaft interessant ist das Programm vor allem bei agrarnahen, regionalen oder kooperativen Geschäftsmodellen, nicht bei klassischen Investitionen.
Die Förderung erfolgt wettbewerblich über thematische Calls (ca. halbjährlich). Aktueller Call: Start 01.12.2025, Skizzenfrist 05.02.2026 (15:00 Uhr).
Gefördert werden zwei Projektformen: Machbarkeitsprojekte (Laufzeit bis 12 Monate, Projektvolumen bis 80.000 €) und Marktreifeprojekte (Laufzeit bis 24 Monate, bis 330.000 €). Kooperationsprojekte sind möglich (höhere Gesamtvolumina).
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (De-minimis) mit Förderquoten von ca. 45–70 % für Unternehmen (abhängig von Größe und Projektform); Forschungspartner können mit bis zu 100 % gefördert werden. Personalkosten sind der zentrale Kostenblock, ergänzt um Fremdleistungen und pauschalierte projektbezogene Nebenkosten.
Antragsprozess: zweistufig – Online-Skizze → Jury/Pitch → Aufforderung zum Vollantrag → Bewilligung.