Förderinformationen

Förderaufruf für Modell- und Demonstrationsvorhaben im Agrarsektor – Wissens- und Technologietransfer stärken

Die Richtlinie fördert Demonstrationsvorhaben sowie Qualifikations- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor mit Zuschüssen von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen und Institutionen, die Wissenstransfer betreiben, sowie landwirtschaftliche Demonstrationsbetriebe. Förderfähig sind vor allem Personal- und Sachkosten, Veranstaltungs- und Reisekosten, sowie in Demonstrationsvorhaben auch investive Ausgaben bis 100.000 € in drei Steuerjahren. Kleine Demonstrationsvorhaben können jährlich bis zu 10 Mio. € erhalten. Die maximale Projektlaufzeit beträgt zehn Jahre, die Richtlinie gilt bis 31. Mai 2032.

mehr