Gefördert werden Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung und CO₂-Einsparung in landwirtschaftlichen Primärproduktionsbetrieben (KMU, auch Nebenerwerb, Standort Deutschland). Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds und umfasst zwei Förderwege:
- Einzelmaßnahmen (ohne Pflichtberatung):
Direkter Austausch bzw. Nach-/Um-/Erstausrüstung hocheffizienter Technik, u. a. elektrische Motoren/Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, thermische Speicher, Energieschirme/Gewächshaus-Abdeckungen, Vorkühler in Milchkühlanlagen, Reifendruckregelanlagen, alternative Antriebe (Elektrifizierung, Biokraftstoffe). Förderquote: 15–30 % (Kategorien A–E laut Positivliste). Max. Zuschuss: 600.000 € je Unternehmen/Vorhaben. - CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung (mit Pflichtberatung):
Voraussetzung ist ein maßnahmenspezifisches CO₂-Einsparkonzept durch FNR-zugelassene Sachverständige. Förderfähig u. a. Kälteanlagen, Assimilationsbelichtung, PV/Kleinwind, elektrische Speicher, Biomasse-Wärmeerzeuger, Wärmepumpen, Wärmetauscher, Geothermie, Ab-/Fernwärmenutzung. Förderquote: 40 % (Energieeinsparung) bzw. 50 % (bei überwiegender Nutzung betrieblicher EE/Abwärme oder integrierter Speicherung; 50 % auch für neue EE-Anlagen zur Eigennutzung). Förderrahmen: mind. 12.000 €, max. 600.000 €; CO₂-Deckel: 1.200 €/t (klein/kleinst) bzw. 900 €/t (mittel), bei PV/Wind 1.500 €/t bzw. 1.125 €/t.
Antragstellung: laufend nach geltender Richtlinie; Projektträgerwechsel ohne Verfahrensänderung.